Am 24. Juli 2021 trug das 44. Komitee für das Erbe der Welt auf seiner Tagung in Fuzhou (China) die elf großen Kurstädte Europas, darunter Vichy, in die Liste des Erbes der Welt ein und erkannte damit ihren außergewöhnlichen universellen Wert an. Diese elf Städte* bilden eine sorgfältig ausgewählte Reihe von Hunderten von Kurstädten in Europa. Dieses länderübergreifende Gut (das sieben verschiedene Länder vereint) wird als außergewöhnliches Zeugnis für das Phänomen des europäischen Thermalwesens anerkannt, das seinen Höhepunkt zwischen dem 18. und den ersten Jahrzehnten des 20. Quellen, Thermalbäder, Ausflugsziele, Opernhäuser, Theater, Musikpavillons, Bahnhöfe, Parks, Cafés, Golfplätze oder Pferderennbahnen – alles, was heute aus dieser Blütezeit erhalten ist, zeugt von diesem außergewöhnlichen immateriellen Wert. Auf den ersten Blick scheint die Aufnahme in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes eine Selbstverständlichkeit zu sein. Doch um das wertvolle Siegel zu erhalten, musste man vor allem ein sehr präzises Pflichtenheft erfüllen. Hier ist von Gütern, Kriterien, Attributen und Orten die Rede… Erklärung des Textes.