Office de tourismeOffice de tourisme
©Office de tourisme|Xavier Thomas

Unsere Anlaufstellen’s

Wir heißen Sie das ganze Jahr über in unseren Räumlichkeiten willkommen! Kommen Sie bei uns vorbei: Unsere Aufenthaltsberater werden Ihnen zuhören, um Sie während Ihres Aufenthalts in Vichy bestmöglich zu betreuen.

Wir begrüßen Sie in

Vichy

Vom 02/01 bis zum 31/03 und vom 01/10 bis zum 31/12.
Woche und Samstag: 9:30 bis 12:00 Uhr – 13:30 bis 18:00 Uhr

Vom 01/04 bis 30/06 und vom 01/09 bis 30/09
Woche und Samstag: 9.30 bis 12 Uhr – 13.30 bis 18.30 Uhr
Sonntag und Feiertage: 15h bis 18h

Vom 01/07 bis zum 31/08
Woche und Samstag: 9.30 bis 12.30 Uhr – 13.30 bis 19 Uhr
Sonntag und Feiertage: 10 bis 12 Uhr – 14.30 bis 19 Uhr

Wir rufen Sie an Wir schreiben Ihnen .

  • Das Fremdenverkehrsamt von Vichy ist in die Kategorie II eingestuft. Entdecken Sie unsere Verpflichtungen

    Ihnen einen leicht zugänglichen Empfangs- und Informationsbereich zur Verfügung stellen.
    Erleichtern Sie Ihre Schritte.
    Ihnen Sitzmöbel zur Verfügung stellen.
    Sie kostenlos über das lokale Tourismusangebot informieren.
    Ihnen freien Zugang zum WLAN anbieten.
    Die Öffnungszeiten in mindestens zwei Fremdsprachen anzeigen und verbreiten.
    Sie müssen mindestens 240 Tage im Jahr geöffnet sein, einschließlich Samstag und Sonntag während der Tourismus- oder Veranstaltungszeit.
    Das ganze Jahr über auf Ihre Briefe antworten.
    Sie müssen einen ständigen Empfangsdienst anbieten, der von Personal betreut wird, das mindestens zwei Fremdsprachen beherrscht.
    Die Bereitstellung von touristischen Karten, Plänen und Reiseführern in Papierform gewährleisten.
    Ihnen Zugang zu seiner dreisprachigen Internetseite gewähren.
    Seine touristischen Informationen auch auf Papier verbreiten, die in mindestens zwei Fremdsprachen übersetzt sind:
    – zu allen klassifizierten touristischen Unterkünften, die mindestens den Namen der Einrichtung, die Postanschrift, die E-Mail-Adresse, die Adresse der Internetseite, die Telefonnummer und die Klassifizierungsstufe enthalten;
    – Denkmäler und touristische Kultur-, Natur- oder Freizeitstätten, die die Angabe der Nutzungsgebühren, der Zeiträume und Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit, der Internetseite und der Telefon- und Postanschrift enthalten können;
    – auf Veranstaltungen und Animationen ;
    – auf Notfalltelefonnummern.

    Aktualisieren Sie seine Touristeninformationen jährlich.
    Zeigen Sie die Notrufnummern im Freien an.
    Präsentieren Sie das gesamte qualifizierte Angebot seines Einzugsgebiets für alle Kundengruppen.
    Ihre Beschwerden bearbeiten und Ihre Zufriedenheit messen.
    Einen Qualitätsansatz einhalten.
    Ihnen einen Aufenthaltsberater zur Verfügung stellen.
    Die Zuverlässigkeit und Aktualität der Informationen über das lokale Tourismusangebot gewährleisten.

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